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Rechtsanwalt und Notar
Klaus Rogger
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückfordern…
In vielen Immobilienkreditverträgen ist die Widerrufsbelehrung falsch oder fehlerhaft.
Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden bzw. zu bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können:
Vertrag kostenfrei prüfen lassen: www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Rechtsanwalt Klaus Rogger
Trogemannstr. 4
45772 Marl, Westfalen
Telefon: (02365) 43303
Telefax: (02365) 46110
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