Rechtsanwalt und Notar

Klaus Rogger

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Vorfälligke‌its­entschädigung vermeiden oder zurückfordern…

In vielen Immobilienkreditverträgen ist die Wider‌rufsbelehrung falsch oder fehlerhaft.

Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie die Vorfällig‌keits­entschädigung vermeiden bzw. zu bereits gezahlte Vorfällig‌keits­entschädigung zurückfordern können:

Vertrag kostenfrei prüfen lassen: www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net

  • Bank- u. Kapitalmarktrecht
  • Bußgeldrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Klaus Rogger
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